(22.12.2020, 13:20)Taxadvisor schrieb: Bitte schön...
Gruß
Taxadvisor
Die Frage ist ja eher, ob der Verkauf einer Optionen-DAX-Call-Option immer noch ein Stillhaltergeschäft ist. Aber hier kann man nicht Minus*Minus ergibt Plus sagen (o.k., Lothar Binding könnte das) und einfach aus dem Stillhaltergeschäft ein Termingeschäft machen. Es bleibt der Verkauf einer Option und das ist gemäß BMF ein Stillhaltergeschäft.