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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(17.12.2020, 08:38)paska.houso schrieb: blablablub

Freiberufler -> Künster, Anwalt, Steuerberater

Zocker -> kein Freiberufler

Freiberufler -> keine Gewerbesteuer

alle anderen Unternehmen -> Gewerbesteuer (Kapitalgesellschaften -> Gmbh, AG -> + Körperschaftssteuer + Soli)
-> Rest = Gewinn nach Steuer
 
ausgezahlter Gewinn ->Versteuerung persönlicher Steuerssatz ODER Kapitalertragsteuer + Soli 

Malta -> weniger/keine Steuern -> mehr Gewinn nach Steuer

Arbeit von Deutschland aus -> deutsches Recht deutsche Steuern
Gewinn von Malta geht nach Deutschland
-> Hinzurechnungsveranlagung
-> Zahlung Gewerbesteuer die Du in Malta nicht oder weniger zahlst

-> Rest = Gewinn nach Hinzurechnungsversteuerung

der in Deutschland lebende Steuerzahler zahlt dann -> Kapitalerstragssteuer + Soli ODER Versteuerung persönlicher Steuerssatz


Wiederholung, Wiederholung, Wiederholung, Wiederholung, Wiederholung,....................................

richtig oder falsch? -> Steuerberater, FA, Anwalt  in Malta und in Deutschland fragen

__________________


Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von boersenkater - 17.12.2020, 12:05
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47

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