Alles verstanden, beantworten meine Frage (glaube ich) aber nicht.
Die Frage war nicht ob Wertpapierhandel als eine freiberufliche Tätigkeit aufgelistet ist.
Die Frage war ob ein Freiberufler (weil der schon einer ist) frei von der Verlustverrechnung Limitierung ist, weil der Freiberufler schon ein "Unternehmen" (oder "Unternehmer") ist
Noche dazu: seit April 2019 hat ein Freiberufler die Pflicht einen LEI zu führen, genau wie Gewerbetreibende.
- https://www.leireg.de/de/individuals;jse...rs%20(LEI)!
Und: "Natürliche Personen, die als Privatperson handeln sind weiterhin von der LEI-Pflicht ausgeschlossen"
D.h.: ein Freiberufler ist scheinbar eine "Legal Entity", die wie jede andere Firma, die in dem Markt tätig ist, einen LEI führen muss und unterscheidet sich ganz klar von einer natürlichen Person.
Die Frage war nicht ob Wertpapierhandel als eine freiberufliche Tätigkeit aufgelistet ist.
Die Frage war ob ein Freiberufler (weil der schon einer ist) frei von der Verlustverrechnung Limitierung ist, weil der Freiberufler schon ein "Unternehmen" (oder "Unternehmer") ist
Noche dazu: seit April 2019 hat ein Freiberufler die Pflicht einen LEI zu führen, genau wie Gewerbetreibende.
- https://www.leireg.de/de/individuals;jse...rs%20(LEI)!
Und: "Natürliche Personen, die als Privatperson handeln sind weiterhin von der LEI-Pflicht ausgeschlossen"
D.h.: ein Freiberufler ist scheinbar eine "Legal Entity", die wie jede andere Firma, die in dem Markt tätig ist, einen LEI führen muss und unterscheidet sich ganz klar von einer natürlichen Person.