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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(14.12.2020, 22:19)paska.houso schrieb: PIF, AIF und UCIT sind Fonds die als Finanzdienstleistung gelten und Portfolio Manager (sogar für "self-managed") mit Zertifizierungen bracuhen und sind offen für externe Investoren (je nach Stufe muss der Investor Kenntnis/Geld haben)

Private CIS (Collective Investment Scheme) brauchen keine solche Sachen, die sind anders reguliert, wenn folgendes Einschränkungen getroffen sind:


  • 15 oder weniger Investoren
  • Alle Investoren müssen Familie bzw. enge Freunde vom Förderer
  • Und noch ein paar
Private Ltd. ist nicht was ich vorgeschlagen habe, ist aber ein anderer Weg, der auch möglich ist. LLP ist einfacher und auch einen geraderer Weg um Steuer richtig zu zahlen, da eine LLP ist für Malta Steuer-durchsichtig, wenn die Partnern die Verantwortunge Steuer zu zahlen (da wo es gehört) übernehmen.

Eine Limited Liability Company auf Malta unterliegt regelmäßig dem hohen Normal-Steuersatz von 35 Prozent.
Doch aufgrund des maltesischen Tax-Refund-Systems (Refund of tax to shareholders) kann auf Ebene der Betriebsstätte Malta eine effektive Endbesteuerung von rund fünf Prozent erreicht werden, womit der südlichste EU-Mitgliedsstaat im Ergebnis den attraktivsten Steuersatz innerhalb der EU bieten kann.

Dieses setzt allerdings grundsätzlich voraus, dass neben der operativen Malta Trading Limited eine maltesische Holdinggesellschaft (ebenfalls eine Private Limited Company) gegründet wird.

Diese gilt aus folgenden Gründen als effizientes Instrument der internationalen Steuerplanung: Durch das sogenannte Malta-Holding-Modell werden im Wege einer Steuererstattung (Tax-Refund-System) in der Regel 6/7 der tatsächlich gezahlten Steuern an den Anteilseigner (hier die Malta Holding) erstattet.

Folgende Aspekte sind dabei zu beachten:

1. Cash Flow: Die regulären Steuern müssen zunächst tatsächlich gezahlt werden, bevor die Rückerstattung erfolgt.

2. Einkommensart: Die Steuererstattung des Maltesischen Finanzamts (Inland Revenue Department- ITU International Tax Unit) ist klar steuerfrei bei der Malta Holding als Eigentümerin der Malta Trading, da der Tax Refund auf Seiten der Malta Holding zur Dividende wird und damit in Malta nicht besteuert wird. Das bedeutet: Durch die Zwischenschaltung einer Malta Holding ist abschließend sichergestellt, dass der Tax Refund zur Dividende wird.

3. Geht es auch ohne zwischengeschaltete Malta Holding? – mit einer Auslandsholding, die direkte Anteilseignerin der Malta Trading ist?
  • Achtung: Der Tax Refund ist nicht in jedem Land steuerfrei; vielmehr kommt es darauf an, als welche Einkommensart die Steuererstattung angesehen wird.
  • Werden die Erstattungen als Einkommen gewertet, dann unterliegen sie nicht den privilegierten Sätzen der Dividendenbesteuerung, sondern den höheren Steuern und (Sozial-) Abgaben auf Einkommen.
  • Konkret: Bei Gestaltungen ohne Malta-Holding besteht die Problematik, daß der Tax Return der Maltesischen Steuerbehörden nicht als Dividende qualifiziert wird und damit der vollen Einkommens- oder Körperschaftssteuer beim Dividendenempfänger unterliegt.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/malta-...93593.html


-> Du zahlst in Malta auf jeden Fall Steuern - ohne Holding musst Du die Rückerstattung zum persönlichen Steuersatz versteuern
mit Holding wird die Abgeltungssteuer für die Rückerstattung fällig

-> und Du musst dort einen Geschäftsführer beschäftigen und bezahlen + Du musst ein Büro haben bzw. nachweisen das
ein solches Büro vorhanden ist (sonst ist es eine Briefkastenfirma und wird dann nicht anerkannt).

wenn ich das falsch sehe dann bitte korrigieren -> mit Quellenangabe wo steht das dies nicht notwendig ist


Die Gefahr ist aber auch dann wenn Du alles "legal" nachweisen/konstruieren kannst
-> Wenn das FA das ganze Konstrukt nicht anerkennt
-> weil Steuervermeidung bzw. geringere Steuerlast Grund des ganzen Konstrukts ist hast Du die Gefahr der Hinzubesteuerung.

Das kann auch erst in ein paar Jahren der Fall sein nachdem Du mehrere Jahre damit durchgekommen bist.
Dann werden rückwirkend alle Steuern fällig die Du nicht gezahlt hast.

Was den privaten Fonds angeht -> kann der "nackt" existieren und werden für diesen Fonds keine Steuern fällig?
Oder braucht es für diesen Fonds auch eine LLP?
Sind die Gewinne des privaten Fonds dann auch wieder in der LLP Körperschaftssteuerpflichtig?

Unterm Strich wäre mir das alles zu kompliziert, zu aufwändig und vor allem zu unsicher gegenüber dem Finanzamt
wenn das ganze Konstrukt im nachhinein nicht anerkannt wird und im nachhinein irgendwann ein paar Jahre später
dann Steuernachzahlungen drohen.

Aber wenn Du darin eine Lösung siehst - dann nur zu mach es und halte uns auf dem Laufenden.

__________________


Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von boersenkater - 14.12.2020, 23:42
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47

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