(14.12.2020, 21:16)boersenkater schrieb: Grundzüge des internationalen Steuerrechts im Hinblick auf Auslandsgesellschaften in Niedrigsteuerländern
http://www.steuerkanzlei.co.uk/offshore-...sellschaft
Alles gelesen und es handelt sich um ein anderer Fall, wie mit den Briefkastenfirmen in Portugal.
Hier geht es nicht um den niedrigeren Steuersatz von Malta zu nutzen. Hier geht es um Legal einen Fonds verwalten zu können, ohne Finanzdienstleister zu sein, und dadurch von der Verlustverrechnung nicht betroffen zu sein.
Keine Steuer wird in Malta bezahlt. Alles wird in Deutschland versteuert. Deswegen die Verwendung einer LLP und nicht einer Private Ltd.
Und selbstverständlich geht es auch nicht um das ganze Konstrukt vom Finanzamt verborgen zu halten. Andersrum: alles transparent.