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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(14.12.2020, 17:46)paska.houso schrieb: In Malta ist alles auf Englisch. Gesetze werden auf Englisch veröffentlicht. Es handelt sich um eine offizielle Sprache.

Alles wird in Malta abgewickelt.

Ein "Registered Address" ist selbstverständlich eine Anforderung (wie in GB und Ireland), wird in den Eröffungspakete angeboten. Ein Link von meinem ersten Beitrag für eine LLP mit Jahreskosten (sogar der 2. Partner für die LLP wird angeboten, der Preis ist auch höher)

Deutsche Übersetzungen ohne Kosten halte ich für unwahrscheinlich. Ich habe über die Jahre Berichte auf Englisch beim Finanzamt eingereicht und nie ein Problem gehabt (sogar in meiner Muttersprache mit Kommentaren von mir auf Englisch)

Das Geld muss nicht in "Malta" sein. Das ist der Vorteil von einem "Privaten Fund". Die LLP kann einen Broker Konto haben und das Geld direkt Dir überweisen. Die LLP kann auch einen Bankkonto haben und das Geld wird von daher überwiesen.

Für das Finanzamt muss deine LLP die Berichte generieren, mit deiner Position im Fonds, mit dem Net Asset Value, Gebühren et al. Am Ende hat deine Position einen Wert, der vom vorherigen (oder initial) Wert so viel abweicht und vom Unterschied zahlst du Steuer. In dem Fall kann deine LLP für dich die Unterlagen direkt auf Deutsch erstellen.

Es ist ein legales Konstrukt. Du muss aber als "Partner" der LLP deine Steuer in Deutschland nach deinem Steuersatz zahlen und den Profit des Fonds als Kapitalerträge.

Das in Portugal ging um Steuer in Portugal zu zahlen (und noch dazu Beihilfe auch zu bekommen) und nicht da wo die Leute gewohnt haben. Überraschendeweise (für mich) hat Xavi Alonso gegen das spanische Finanzamt vor Gericht gewonnen (da wo u.a. Cristiano Ronaldo nach einigen hin und her Diskussionen nachgegeben hat)

Mit diesem Schema wurde das Einkommen nur in Portugal erklärt und vor den jeweiligen Finanzämter (Xavi Alonso => Madrid/Spanien) geheim gehalten.

In dem Fall zahlt man Steuer in Malta. Alles muss man in Deutschland versteuern lassen.

Ich habe Fonds im Ausland gehabt und immer die Steuer in Deutschland gezahlt: die Summen und Unterlagen habe ich immer freiwillig dem Finanzamt zur Verfügung gestellt. 

Wie o.g. vom "Ste Fan" gesagt, muss man sich beraten lassen, was ich 100% zustimme.

Vielleicht sollte man erstmal warten, was die nächsten 2 Jahre bringen?
Der neue Marshall - Plan (Green Deal der EU) wird die EU an Belastungsgrenzen bringen. Der EU- Klebstoff wird gerade in Italien getestet. Den Engländern wird es auch schwer gemacht, weil man Angst vor "Wettbewerbsverzerrungen" hat, in Form von niedrigen Gewerbesteuern etc..
Der deutsche Staat wird brutal greifen, was er bekommen kann und dafür wird noch manches Gesetz folgen.
Die werden jede legale Gestaltung platt machen.
Ich denke, man wird das Land verlassen müssen, vorher gibt es keine Ruhe.


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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Ventura - 14.12.2020, 18:27
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47

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