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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Mal ne Idee und ne Frage.

Ich handel ja eigentlich nur FDAX, FGBL und NQ.

FDAX könnte man prima simulieren, indem man die 3 oder 4 Schwergewichte direkt als Aktien kauft oder shortet.
Zur Zeit in Reihenfolge: SAP, Linde, Siemens und Allianz.

Rechnen wir mal durch.

1 FDAX zur Zeit 13250 Punkte, 10% Plus ergibt 1325 Punkte, mal 25€ sind 33.125€ Gewinn bei 50.622,50€ Margin (initial und overnight).
Nur SAP. Man braucht 3.340 Aktien, um auf den gleichen Gewinn zu kommen. Sind 331.500€ Wert, bei 15% Portfoliomargin 49.687,50€ Sicherheit notwendig.

D.H. man könnte einen FDAX weitestgehend aufwandsneutral durch Aktien simulieren.
Ist zwar ne Krücke und nicht für heavy Trader geeignet, bei mir würde es tun.

Ebenso im NQ.

Was mir fehlt ist die Phantasie, wie ich mit Aktien oder Anleihen den FGBL simulieren könnte. Longseite kein Problem, aber ich kann ja keine Anleihen shorten.
Hat hier wer ne pfiffige Idee?


Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von pjf - 14.12.2020, 13:29
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47

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