(09.12.2020, 16:01)boersenkater schrieb: OK. Es ist noch vieles unklar. Hängt halt davon ab was man handelt und was wo wie zugeordnet und dementsprechend
betroffen ist. Mit Futures wie bei mir gibt es da nichts zu interpretieren.
Was andere Produkte mit Terminkomponente angeht -> da soll das BMF ja noch Klarheit verschaffen -> also abwarten
aktienguru schrieb: schrieb:Viele nutzen wohl Knock Out Hebelprodukte, Zertifikate, sind ja Inhaberschuldverschreibungen auf Index wie Dax usw.
Wenn man googelt nach solchen Produkten, werden die teils als Termingeschäft und teils als Kapitalforderung nach Urteilen eingeordnet.
sondern ganz allgemein um Wirtschaftsgüter (die die zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören) die ganz oder teilweise
uneinbringlich geworden sind. Denke mal da werden noch einige überrascht sein die nichts mit Aktien zu tun haben und denen
dieses Gesetz bzgl. der Begrenzung der Verrechenbarkeit von Totalverlusten auf 10.000 Euro deswegen auch egal ist (und am
Allerwertesten vorbei geht) weil sie denken das es sie sowieso nicht betrifft. Denke mal da werden noch einige ein ganz böses
Erwachen erleben...
@boersenkater: ich denke aber weil es "uneinbringlich" heisst, würde man unterstellen das das Hebelprodukt nicht mehr steigt, und das ist ja nicht der Fall, das hat aufgrund der Terminkomponente ja die Möglichkeit auch zu steigen. Und dann wäre es normaler Verlust und eventuell nächstes JAhr schädlich...