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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Nochmal zu den Stillhaltergeschäften:

Die entscheidende Frage ist hierbei, was der Gesetzgeber unter "Stillhaltergeschäften" versteht. Das ist in meinen Augen und in den Augen der Broker, wo dies z.T. das Hauptgeschäft ist, keineswegs klar.
Es geht um mehrere Variablen: (gedeckt / ungedeckt; Aktien-Optionen, Index-Optionen; Bleiben Closings weiter steuerlich wirksam und können gegengerechnet werden? etc. etc.)

Die nächste Frage: Kann ein Trader das Risiko eingehen, im hohe Umfang Gewinne und Verluste aufzubauen, wo eine Definition oder eine kleine Regeländerung (Optionsscheine fällt doch unter Satz 5, ShortPuts sind auf einmal keine Stillhalter, GmbH auf einmal Steuergestaltung, z.B. weil der Kunde beim Broker ja trotzdem privat haften muss etc.) unter diesem bestehenden Gesetz ihn in die Insolvenz bringen kann, obwohl er nach alter Rechnung einen Gewinn unter dem Strich gemacht hätte??? Diese Gesetz, dass beinhaltet, das je mehr Gewinn man macht, desto mehr verliert man, falls der Profitfaktor nichts ins Exorbitante gerät, was dauerhaft aber zu 99,9% nicht möglich ist, ist so teuflisch (und verfassungswidrig, was aber niemanden interessiert, zumindest habe ich außer bei Martin Hlouschek und eine Handvoll anderer Leute keinen großen Widerstand verspürt das Jahr über) für einen Trader, das kann sich von außen kaum jemand vorstellen.


Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Penseur - 07.12.2020, 22:56
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47

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