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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(06.12.2020, 19:21)boersenkater schrieb: Ehrlich gesagt habe ich ein Problem damit das das ganze relativ einseitig betrachtet wird und dann mit der GmbH
"DIE" Lösung präsentiert wird. Und das vor allem um Geschäfte für Dienstleister (Ride) und Steuerberater zu generieren.

Man muss wirklich ganz genau rechnen - das ist dann eine ganz individuelle Sache.

Warum soll GmbH DIE Lösung sein?

Falls die Verlustbeschränkung ein Problem ist, kann es eine Lösung sein für den Handel ein Gewerbe anzumelden.
Da gibt es nicht nur die GmbH. Es gibt auch das Einzelunternehmen und die Personengesellschaft.

Natürlich geht nicht nur die GmbH. Es darf auch gern ne Nummer größer sein, nimm ne AG  Biggrin

Der Punkt ist doch (nach meinem Verständnis) das nur eine Kapitalgesellschaft eine Lösung ist weil alle Personengesellschaften (OHG, GmbH & Co. KG, GbR, Einzelunternehmer) dem Einkommensteuerrecht unterliegen und damit der geänderte §20 wirksam wird. Sollte ich hier falsch liegen korrigiert mich gern.

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Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von jf2 - 07.12.2020, 19:44
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47

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