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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(06.12.2020, 18:19)Penseur schrieb: Das ist ein gutes Video und mit viel Sachverstand!

Etwas anderes:
Im BMF-Schreiben vom 11.11.2020 steht (wie auch Taxadvisor es schon früh im Laufe des Jahres erklärt hat):
"Verluste aus Stillhaltergeschäften im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 EStG (z. B. durch entsprechende
Glattstellungsgeschäfte) werden von § 20 Absatz 6 Satz 5 EStG nicht erfasst."

Nun höre ich, wie an verschiedenen Stellen, u.a. bei Consors selbst, obwohl sie in ihrem Schreiben in dieser Woche genau dies eben auch verkündeten, dass Unklarheiten darüber bestehen würde, ob es sich hierbei nur um gedeckte Stillhaltergeschäfte (also z.B. man Hält Siemens Aktien und schreibt darauf einen Call) oder auch - wie ich meine - um ungedeckte Stillhaltergeschäfte handelt (also z.B. ODAXCall-Short und anschließende Glattstellung! - nicht Barausgleich, denn dieser würde unter Satz 5 fallen).
Wie sind Eure Auslegungen zu ungedeckten Stillhaltergeschäften? Aus obigen Video meine ich auch entnehmen zu können, dass alle Verluste aus Stillhaltergeschäften nicht! unter § 20 Absatz 6 Satz 5 EStG und somit weiterhin unbegrenzt verrechnet werden können.

lese ich auch so
§ 20 Absatz 1 Nummer 11 EStG
Stillhalterprämien, die für die Einräumung von Optionen vereinnahmt werden; schließt der Stillhalter ein Glattstellungsgeschäft ab, mindern sich die Einnahmen aus den Stillhalterprämien um die im Glattstellungsgeschäft gezahlten Prämien.

bei den Index-Optionen könnte man auch meinen, daß es sich immer um Barausgleich handelt Wonder

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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von bimbes - 06.12.2020, 18:54
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
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