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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(03.12.2020, 20:29)Honnete schrieb: Nicht nur für eine klassische GmbH, sondern auch

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/def...haft-45573


Interessant für Börsentermingeschäfte privater Trader ist die letzte aufgeführte Maßnahme unter dem Punkt 2 - Investitionen von Unternehmen und Kommunen fördern:
Passus zur Körperschaftssteuer für Personengesellschaften - Corona Konjunkturpaket
Diese Änderung soll u. a. ein Optionsmodell beinhalten, in dem Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) mit dem Körperschaftsteuersatz von 15% plus 5,5 % Solidaritätszuschlag besteuert werden können.
Bisher sind Gewinne aus Personengesellschaften von den Gesellschaftern persönlich mit dem individuellen Einkommensteuersatz von bis zu 42% zu versteuern.
Wird das Gesetz vom Bundesrat verabschiedet, könnten private Trader ab Inkrafttreten ihre Börsentermingeschäfte  innerhalb einer Personengesellschaft (z.B innerhalb einer KG) abwickeln und dafür die Versteuerungsoption als Kapitalgesellschaft wählen.
Der -relative aufwändige- Prozess zur Gründung einer Kapitalgesellschaft würde für sie entfallen.

https://www.boerse-und-finanzen.de/steue...luste.html

Erstmal Danke!
Der 1. link geht nicht auf die geplante Änderung?


Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Ventura - 04.12.2020, 10:46
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47

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