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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(03.12.2020, 16:21)aktienguru schrieb: so... nun langsam nervt das ganze und in einem so organisiertem Land dürfte das nicht passieren!

Das Schreiben der Consor Bank beruht sicher auf irgendwelchen Infos und Vermutungen und wie auf der Seite zuvor geschrieben von einem user geschrieben.  Wenn es so kommt wenigstens etwas. Aber so was sollte vom BFM kommen und schon seit Monaten !!!!

Was schlimmer ist, sind schon ab 1.1.2020 die "Totalverluste". Dank der schwammigen Auslegung "ganz oder teilweise" könnte jeder Optionsschein (Hebel) oder jedes Zertifikat bei einem geringen Verlust schon als Totalverlust gewertet werden. Damit wären wahrscheinlich die meisten hier aufgrund der begrenzten Verrechnung sicher jetzt schon bei hohen Nachzahlungen.
Das Wort teilweise sagt nichts über die Höhe des Verlustes aus.

Es gibt einen Entwurf des BMF, der den Verbänden etc. bereits zur Abstimmung zugeleitet wurde. Grundlegende Änderungen des Entwurfes werden nicht erwartet. Hinsichtlich der Totalverluste gibt es keine weiteren Ausführungen, damit werden "normale" Verluste unabhängig von der Höhe von den Banken in die Verlusttöpfe eingestellt (wenn keine Verrechnungsbeschränkung wie bei Termingeschäften).

Gruß
Taxadvisor


Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Taxadvisor - 03.12.2020, 18:35
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47

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