Zur Klarstellung:
- wenn es keine Gesetzesänderung mehr gibt, gilt das Gesetz zur Einschränkung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften ab 01.01.2021
- Bisher steht im Gesetzentwurf des Bundestages die Streichung (noch) nicht drin.
- Der Bundesrat will die Streichung und hat den antrag an den Bundestag/Bundesregierung gestellt, den Passus wieder zu streichen. Die SPD und das BMF wollen eher eine noch schärfere Regelung
- Der Finanzausschuß berät noch, auch über mögliche Kompromisse (Erhöhung auf TEUR 20, zeitliche Verschiebung)
Gruß
Taxadvisor
- wenn es keine Gesetzesänderung mehr gibt, gilt das Gesetz zur Einschränkung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften ab 01.01.2021
- Bisher steht im Gesetzentwurf des Bundestages die Streichung (noch) nicht drin.
- Der Bundesrat will die Streichung und hat den antrag an den Bundestag/Bundesregierung gestellt, den Passus wieder zu streichen. Die SPD und das BMF wollen eher eine noch schärfere Regelung
- Der Finanzausschuß berät noch, auch über mögliche Kompromisse (Erhöhung auf TEUR 20, zeitliche Verschiebung)
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