(22.11.2020, 00:21)Lolo schrieb: Habe ich da noch etwas nicht verstanden?? Geht es eben nicht doch um Abführung von Quellensteuer unter Berücksichtigung eines maximalen Verlustabzugs von 10000€/a?
Nachtrag: ich lasse mir keine Bescheinigung ausstellen, weil ich nur mit einer Bank arbeite. Diese übernimmt für mich den Steuerabzug und verwaltet auch meinen Verlust- Topf.
Das war ja auch eines der Argumente des Bundesrates. Dann muss jeder den es betrifft immer eine Steuererklärung machen.
Außerdem plant die Koalition sowieso die Abgeltungssteuer abzuschaffen, und alles dem persönlichem Steuersatz zu unterwerfen. Natürlich mit unterschiedlichen Steuerarten ohne Verrechnungsmöglichkeiten.