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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(22.11.2020, 00:21)Lolo schrieb: Habe ich da noch etwas nicht verstanden?? Geht es eben nicht doch um Abführung von Quellensteuer unter Berücksichtigung eines maximalen Verlustabzugs von 10000€/a?
Nachtrag: ich lasse mir keine Bescheinigung ausstellen, weil ich nur mit einer Bank arbeite. Diese übernimmt für mich den Steuerabzug und verwaltet auch meinen Verlust- Topf.

Es geht um die Berechnung der Abgeltungssteuer. Wie das konkret bei einem deutschen Broker geregelt wird ist mir noch nicht bekannt. Vielleicht wird er ab einem angerechneten Verlust von 10.000€ dann für jeden Ertrag die Abgeltungssteuer einbehalten, bei mehreren Brokern könnte das schwierig sein aber da finden die Bürokraten sicher auch die passende Lösung, z.B. das man die 10.000€ Verlustanrechung nur nach Beauftragung einer Freistellung (so wie heute schon mit dem Sparer-Freibetrag) angerechnet bekommt.

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Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von jf2 - 22.11.2020, 01:17
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47

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