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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

pjf schrieb:Aber das gilt doch nur, wenn wirklich jeder Verlust im Laufe des Jahres aufsummiert wird.

Wenn die Rechnung einmal am Jahresende gemacht wird, kann's immer noch blöd sein,
weil der Stichtag 31.12. willkürlich ist, aber obiges Beispiel würde nicht greifen.

Die Berechnungen auf der o.a. Webseite sind vollkommen korrekt.
Es wurde ja bereits Anfang des Jahres vom BMF geklärt, dass es sich hierbei um unterjährige Verrechnung handelt, nicht um das Jahresergebnis.
Also nochmal:
a) Bei 70.000 € Gewinn und 100.000€ Verlust müssen auf 60.000€ 25%(15.000)+x Steuern bezahlt werden und 10x 10.000 Euro Verlust kann von 2022 bis 2031 vorgetragen werden. Leider kann man dies real niemals nutzen, da die o.a. Rechnung ja immer wieder neu gelten würde und Gewinne ohne Verluste zu machen, ist an der Börse nunmal unmöglich.
b) Bei 130.000€ Gewinn und 100.000€ Verlust müssen auf 120.000€ 25% (30.000)+x Steuern bezahlt werden und dito s.o Umgang mit Verlust. Es bleibt also de facto immer noch ein Verlust.

Nun kann angemerkt werden, das kann doch nicht sein, wäre ungerecht, unlogisch etc.. Aber eben genau in diese Steuerfalle will die SPD die Leute ja bringen, damit Handel nicht betrieben werden kann Angry-fire (aus rein ideologischen Gründen).

So langsam kann ich aber verstehen, warum die Empörung so gering ist. Die einen glauben, so etwas muss sowieso gekippt werden, ohne die Rechnung mit der Regierungskoalition gemacht zu haben, andere glauben, aufgrund der Empfehlung des Bundesrates (Oktober 2020) wäre es gekippt, andere meinen fälschlich, es gäbe allein über §20 Absatz 6 Satz 5 noch eine Abstimmung im Bundestag, andere verstehen nicht, das der Paragraph schon Gesetz ist (und halt 2021 in kraft tritt, wenn es keine aktive!! Last-Minute-Vernunftentscheidung gibt, die die SPD mit allen Mitteln verhindern will), andere Wahnsinnige meinen, sie müssten dann halt einen Profitfaktor von 2,0 Wonder erzielen, die Banken und Broker melden sich natürlich nicht (die Haltung hatte ich zunächst nicht verstanden...), denn eine Warnung wäre extrem geschäftsschädigend und die sich noch nie mit Derivaten auseinandergesetzt haben (offensichtlich ist es aber so, dass diejenigen die sich mit Optionen intensiver beschäftigt haben, diese auch einsetzen, da halt Wahrscheinlichkeiten, Volatilität und Zeitwert für einen spielen und Risiken begrenzt sowie Absicherungen für Extremszenarien vorgenommen werden können), sind ohnehin außen vor, da sie nicht Betroffen sind und dann Unrecht kaum interessiert.

Also heisst es bei Beibehaltung dieses Worstcase-Zustandes, dass in 2022 die Wehklagen kommen, wenn der Einkommenssteuerbescheid ins Haus kommt. Die Banken werden nämlich kommendes Jahr höchstwahrscheinlich genauso verfahren wie bisher und erst im März 2022 in der Jahresbescheinigung für 2021 die Verluste gesondert ausweisen, die in der Steuererklärung angegeben werden müssen und all das Geld, was 2021 noch bei Verlusten zurückerhalten wurde oder bei Gewinnen nicht abgeführt wurde (je nach Situation im Verrechnungstopf) muss dann ausgeglichen werden und das kann sehr teuer werden. Gerade im Optionsbereich gibt es Leute, die mit vielen kleineren Geschäften Ende des Jahres über 1,0 Mio. Gewinn und über 1,0 Mio. Verlust haben. In diesem Beispiel also über 250.000€ Bang nachzuzahlen haben. Die SPD sagt dazu aber nur, wenn jemand 1,0 Mio. Gewinn hat, dann kann auch zahlen...(ich denke, auch die SPD weiss, dass der Gewinn ohne den Verlust nicht möglich ist, aber sie gibt nach außen vor, dies wäre "Zockerei" und der Verlustausgleich ginge zu Lasten der Gesellschaft und insofern ist es gerecht, dass auf die Gewinne 250.000€ Gewinn einbehalten wird und die 1000.000€ Verlust wären Zockerei. Alle Darstellungen, dass bei einem Geschäft, wo bei 10.000€+-x Gewinn und 10.000€+-x Verlust ein Maximalrisiko von vielleicht "nur" 500€ oder weniger besteht, werden da mal einfach ignoriert).


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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Penseur - 21.11.2020, 17:49
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47

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