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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Totenstille zu dem Thema: Die Banken haben beschlossen, die Kunden ins offene Messer laufen zu lassen (also - wenn entgegen allem Unrechts nichts mehr passiert - sie stellen nichts um und Steuerzahler muss zu "Unrecht" zurückerhaltene Steuern bei Verlusten mit Steuererklärung deklarieren und mühsam die Dokumente einzeln einreichen) Angeblich warten und warten und warten sie auf ein/das BMF-Schreiben und informieren bis dahin nicht. Habe sehr geschimpft mit meiner Bank. Der Schwarze Peter wird bei dem Thema aber nun vom Einen auf den Anderen geschoben mit dem Ergebnis: Nichtstun!
Am 20.11. ist die 2. und 3. Lesung zum JSTG 2020. Bis dahin müsste etwas zu §20 Absatz 6 Satz 5 EStG aber darin drinstehen, sonst ist das JSTG 2020 diesbezüglich völlig egal.


Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Penseur - 14.11.2020, 20:32
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47

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