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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(29.10.2020, 17:11)Penseur schrieb: Nun, ich rege mich deswegen aus, weil ich nach dieser Regelung in jedem der 20 Jahren an der Börse Verlust gemacht hätte und auch in diesem Jahr statt einem Gewinn, da die Verluste nicht verrechnet werden dürften ein Minus von sehr weit über 50T Euro zu zahlen hätte.
Noch einmal: Bei jedem Gewinn werden Steuern abgezogen, Verluste bleiben zu 100% Verluste, für jedes einzelne Geschäft. (Also jedes Mal, 1000 Euro Gewinn, 1000 Euro Verlust = -280 Euro inkl. Kirchensteuer).
Es ist nicht! so, dass am Ende des Jahres die Summe aller Verluste von der Summe aller Gewinne abgezogen werden und falls man dann Verlust hat, dann dürfen nur 10.000 Euro ins neue Jahr übertragen werden.

Mir fällt dazu nicht mehr viel ein. 
Das hat nichts mit freier Marktwirtschaft zu tun, ein freier Kapitalmarkt gehört dazu.
Die Briten sollten sich schlapp lachen. Da freut man sich in Frankfurt den Abstauber machen zu können, dann fahren verblendete Idiologen in die Vorstellung.
Dann machen wir halt eine GmbH auf.


Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Ventura - 29.10.2020, 20:44
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47

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