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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(19.10.2020, 00:29)Vahana schrieb: Nur mal für mein Verständnis.
Der Bundestag entwirft die Gesetze und der Bundesrat erlässt die Gesetze.
Wie kann ein Gesetz in Kraft sein wenn der Bundesrat dem nicht zugestimmt hat?

So wie ich es verstanden habe hat der Bundestag das Gesetz dem Bundesrat vorgeschlagen und dieser will es in dieser Form nicht erlassen.
Binding sitzt im Bundestag. Der kann sich auch auf den Kopf stellen, der hat keinen unmittelbaren Einfluss auf den Rat.
Ansonsten: Bitte um Aufklärung.
Das Gesetz ist Ende 2019 beschlossen worden (mit damaliger Zustimmung des BR). Jetzt schlägt der BR eine erneute Änderung (= Rücknahme der Änderung von Ende 2019 vor) vor, diese muss zunächst vom BT beschlossen werden, sofern das Gesetz Länderinteressen betrifft (wie in diesem Fall), muss der BR zustimmen. Nach beider Zustimmung unterschreibt der BuPrä das Gesetz und erst dadurch tritt es in Kraft.

Zu Jens Rabe: Er hat offensichtlich prophetische Fähigkeiten: Derzeit geht die Finanzverwaltung flächendeckend dazu über, bei Auslandsbanken wie z.B. IB Verlustbescheinigungen anzufordern und ansonsten die Verlustberücksichtigung zu untersagen, da der Vortrag der Verluste auf Ebene des KI ja sonst zu einer Doppelberücksichtigung führen würde.

Gruß
Taxadvisor


Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Taxadvisor - 19.10.2020, 09:51
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47

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