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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(18.10.2020, 19:27)Vahana schrieb: Der logische Weg wäre in jungen Jahren Gas zu geben und später davon zu profitieren.

So schaut es aus!
Kenne nur niemanden, der diesen Weg aus logischen Gründen heraus beschritten hat. 
Kennst du da wen?

Mich hat ja das Schicksal auf diesen Weg geschubst. 
Liege mit meinen 18 Wochenstunden immer noch über einem Rentenpunkt, den ich mir damit dazu verdiene.
Die bisher erworbenen Rentenansprüche liegen einiges über  der dt. Durchschnittsrente und ca. 10 Jahren müssten da noch bis zum regulär frühestmöglichen Renteneintritt folgen. 
Mit dem heutigen Scheck kann ich gut Leben, zumal ja die Frau auch noch arbeitet und die Bude bezahlt ist.

Muss aber gestehen, dass ich freiwillig wohl diese Abbiegung im Leben noch nicht genommen hätte. Schön blöd.

Kann mir heute absolut nicht vorstellen, von meinem Recht gebrauch zu machen, meine Wochenstunden zu erhöhen. Finde ein Leben in der 3-Tage-Woche einfach schön.

SG

__________________
Hat sich erledigt. 


Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Mr. Passiv - 18.10.2020, 19:48
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47

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