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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Ja, aber wo fängt Kapitalist an und hört Sozialist auf? Die Regel kann ruckzuck auch auf Aktien angewendet werden. Keine Verlustverrechnung bei Aktien. Dann keine Verlustverrechnung bei "bösen" Unternehmen etc. etc..
Sind wir denn inzwischen wirklich schon da angekommen, dass nur Bezieher von Sozialleistungen, Rentenempfänger, GEZ-Profiteure und die Minderheit Politiker "gute" Menschen sind, und alle anderen Nachteile haben sollen.
Es kommt natürlich gut an, den Kapitalisten etwas abzuschneiden, aber das wird ja jetzt schon ohne Ende getan. Deswegen ist die Steuerregel ja auch überhaupt nicht nachzuvollziehen: Weil sie weder der einen noch der anderen Seite nützt. Geht es jetzt also nur noch darum, den anderen höchstmöglich zu schädigen? Anscheinend ja!!!

Und hier in dem Fall geht es ja nicht um irgendwelche kleinen Nachteile und macht dann mal mit Aktien? Wer verdient denn i.d.R. in der Masse nachhaltig (der reine Aktienanleger oder der Aktienanleger, der den Einsatz von Termingeschäften dazu nimmt? und damit meine ich die, die sich mit Optionen etc. gut auskennen, nicht einen D.Müller, der sein Portfolio katastrophal managed)


Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Penseur - 09.10.2020, 09:48
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47

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