Das ganze funktioniert n.m.M. schon aufgrund von §4 EStG nicht. Erster Satz, definition von Gewinn:
"1) 1Gewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres..."
Von dem mal abgesehen dass es sicherlich jemanden geben wird, der wegen Verfassungswidrigkeit klagt. Kann mir nicht vorstellen dass das alles so bleibt.
"1) 1Gewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres..."
Von dem mal abgesehen dass es sicherlich jemanden geben wird, der wegen Verfassungswidrigkeit klagt. Kann mir nicht vorstellen dass das alles so bleibt.