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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Laut Florian Toncar (FDP) wird die Steuerregel m.E. trotzdem nicht gestrichen, weil vermutlich die erforderliche Mehrheit in der Bundesregierung bleibt.

"In der Tat ist es erfreulich, dass die zuständigen Ausschüsse des Bundesrates in ihren Empfehlungen vorschlagen, die Regelungen zur Begrenzung der Verlustverrechnung zu streichen, die Ende letzten Jahres eingeführt wurden. Wir in der FDP-Bundestagsfraktion haben das im laufenden Jahr mehrfach beantragt und sind stets an der Regierungsmehrheit gescheitert. Wir hoffen natürlich, dass diese Initiative aus dem Bundesrat erfolgreicher ist und unterstützen das Anliegen weiterhin. In der Tat ist es aber leider unwahrscheinlich, dass die Bundesregierung und die Mehrheit des Bundestages ihre Meinung ändert." (TT)

Das wäre ein absoluter Skandal nach der Empfehlung des Finanzausschusses!!! Es gibt kein nachhaltiges Argument für diese Steuerregel, niemanden, dem diese Regel nützt (außer der Hassbefriedigung, die gewisse Leute auf Personen haben, die an der Börse agieren), die Regel wird viele Schicksale hervorrufen, das für die Volkswirtschaft nützliche Wissen von erfahrenen Personen ersatzlos vernichten, gerade auch allen jungen Personen ihre Freiheiten wegnehmen und wieder das gesamte Ausland bevorzugen, wo Privatpersonen im Niedrigzinsumfeld frei agieren können, während die Deutschen nur gegängelt werden.


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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Penseur - 05.10.2020, 00:14
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47

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