RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 15.06.2020, 18:07 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.06.2020, 18:12 von Ste Fan.)
Wenn du den Status/Ueberweisungen so waehlst dass Auslandseinkuenfte in Thailand steuerlich irrelevant sind (volle Territorialbesteuerung) dann kommen i. A. DBAs nicht zur Geltung und in Folge werden daher nur Trading- und Veraeusserungsgewinne komplett steuerfrei sein - Quellensteuer/withholding tax wird aber nach wie vor faellig. Bei den Amis dann die normalen 30%.
Dies gilt eigentlich fuer alle Faelle/Laender in denen eine Privatperson keine Steuerpflicht fuer Kapitaleinkuenfte hat - alles steuerfrei ausser das was schon direkt an der Quelle abgezogen wird.
Somit ist eigentlich auch klar dass eine Dividendenstrategie fuer solche Faelle nicht der Idealfall ist....
Dies gilt eigentlich fuer alle Faelle/Laender in denen eine Privatperson keine Steuerpflicht fuer Kapitaleinkuenfte hat - alles steuerfrei ausser das was schon direkt an der Quelle abgezogen wird.
Somit ist eigentlich auch klar dass eine Dividendenstrategie fuer solche Faelle nicht der Idealfall ist....