(27.04.2020, 08:33)TomJoe schrieb: Ja, es bezieht sich auf DE. Eine GmbH mit Geschäftszweck "Börsenhandel" dürfte insofern ein Problem sein, dass man eine Bafin-Zulassung benötigt, und die bekommt man nur, wenn man entsprechende Berufserfahrung in leitender Position nachweisen kann. Oder man "hält" sich so jemanden, was dann aber teuer wird. Das ist ähnlich dem Meisterzwang im Handwerk. Wird darüber hinaus nur Eigenhandel betrieben, beseht die ganz konkrete Gefahr, dass dies als unerlaubtes Steuersparmodell gewertet wird. On Top kommt dann noch die Gewerbesteuer, die man aber evtl. beim Finanzamt wegdiskutieren kann (oder man macht gleich nur eine UG). Was aber auch nicht vergessen werden sollte, sind Preise bei den Brokern. Man ist dann keine Privatperson mehr. Da gelten dann andere Regeln, und auch Preise. Wobei einige Broker überhaupt keine Gesellschaften als Kunden wollen. Ohne einen Steuerberater der sich wirklich in dem Thema auskennt wird das nix, und mit nur evtl. .
Eine BaFin Zulassung sollte doch nur erforderlich sein wenn die GmbH Finanzdienstleistungen für Fremde anbietet. Und beim Eigenhandel ist es doch eher so das (nicht in DE, aber z.B. in der Schweiz) eher das Gegenteil der Fall ist: Einer Privatperson die Handel im erheblichen Umfang durchführt wird Handel im gewerblichen Umfang unterstellt und entsprechend versteuert. (Kriterien wurden hier schon mal genannt im Forum). Das ist nun nicht DE aber der umgekehrte Vorgang (Unternehmen macht nur Eigenhandel) sollte doch wohl von der Gewerbefreiheit gedeckt sein. Gibt es konkrete Gesetze/Regelungen die für ein "unerlaubtes Steuersparmodell" sprechen? Auch das es eine vermögensverwaltende GmbH gibt spricht da doch eher dagegen.
Außerdem fällt mir da noch ein das mein Steuerberater Seminare unter dem Titel "TRADING-GMBH Handeln in einer Kapitalgesellschaft" durchführt.
Abhängig davon ob bis Anfang Herbst sich noch was tut mit dem Thema werde ich mich bei Gelegenheit dann auch von ihm zum Thema beraten lassen.
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