(07.04.2020, 12:27)bimbes schrieb: §20 (1) 11
Stillhalterprämien, die für die Einräumung von Optionen vereinnahmt werden; schließt der Stillhalter ein Glattstellungsgeschäft ab, mindern sich die Einnahmen aus den Stillhalterprämien um die im Glattstellungsgeschäft gezahlten Prämien.
heißt doch
Einnahme 1000 closing 1200 =-200
Einnahme 1000 closing 800= +200
geht auch nicht jährlich z.B. LEAPS
FRage: ist der 11er gestrichen, bzw umgedeutet?????
Ich denke nicht. Hab dazu zumindest noch nix gehört, weder von Optionshändlern noch Steuerberatern. Einzig natürlich das Du die -200 mit den +200 nur noch begrenzt verrechnen darfst (10k€/a)
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