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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(05.04.2020, 20:52)Penseur schrieb: Ich habe mir vorhin von dem Arbeitsplätze-, Steuereinnahmen-, Freiheits,- etc. zerstörer Binding auf abgeordnetenwatch.de seine Antwort zu einem CFD-Trader, der sein Geld mit dem Handel dieser Instrumente durchgelesen. Die Antwort war wie zu erwarten, fürchterlich, aber es kam heraus, dass sich dieser Mann nicht vorstellen kann (will?) oder dieses zumindest vorgibt, dass es private Trader gibt, die davon leben bzw, höhere Verluste aufweisen, die weit über die 10.000 hinausgehen. Binding unterstellt dem CFD-Trader einfach, er mache dies ja beruflich und erzählt danach nur noch steuerrechtlich gesehen vollkommenen Quatsch. Denn der CFD-Trader macht private Veräußerungsgeschäfte und ist privat und unterliegt deshalb zukünftig vollständig dieser Regel, die ihm jeglichen profitablen Handel oder nennen wir es private Vermögensverwaltung unmöglich macht.

Binding dreht es sogar herum und meint, dass private ja nicht über 10.000 Euro Verlust hätten und der CFD-Trader dies in seiner Frage ja zugeben würde. Dabei nennt der CFD-Trader nur das Beispiel von Privaten, die so gut wie keine Transaktionen pro Jahr machen und erwähnt ausdrücklich, dass er private Vermögensverwaltung macht aufgrund von Wissen, was er sich über viele Jahre mit harten Anstrengungen angeeignet hat.

Binding besticht also durch absolutes Nichtwissen der gängigen Steuerregeln und beschliesst und propagiert auf dieses Nichtwissen aufbauend ein für viele Menschen (private Trader, Private, die eigen Vermögensverwaltung betreiben, Mitarbeiter von Online-Banken, von Emittenten, von Börsen, z.B. Börse Stuttgart und alle damit verbundenen Kettenreaktionen) verhängnisvolles Steuergesetz, dass gerade in der Coronazeit noch viel verhängnisvollere Folgen mit sich bringen kann.
Und gerade in Zeiten von gestiegener Volatilität wäre es so wichtig auch für Private, die sich damit auskennen, sinnvoll Optionen einzusetzen.

Nochmal zu den Beispielrechnungen der beschlossenen "Binding"-Steuer ab 2021 (und die nur mit einer massiven Bewegung noch unterbunden/durch andere Auslegung abgemildert werden kann):

Wenn ich einen Call für 10.000 Euro an der Eurex verkaufe und für 10.000 Euro zurückkaufe, habe ich neben den bezahlten Gebühren einen Steuerverlust von 2.800 Euro!!, inklusive Kirchensteuer.
Mache ich Dummerchen das 10 mal, dann sind es über 28.000 Euro Verlust, gut, 1x kriege ich die 10.000 angerechnet., also ca. 25.200 Euro Verlust bei einem effektiven +-0 Handel.
Würde ich den Call jeweils für 9.000 Euro zurückkaufen, was bislang ganz natürlich einen Gewinn von 1.000 Euro wären, sind dies in Zukunft jeweils 1.800 Euro Verlust. Für jeden Privaten und das sind fast alle!!!

Bleibt gesund und setzt Euch bitte für Freiheit und Mündigkeit ein!


Es gibt ja ne Menge Horrobeispiele für den Schwachsinn dieses Gesetzes aber dein Beispiel kann ich nicht nachvollziehen. Meiner Kenntnis nach steht im Gesetz das Verluste nur mit max. 10k€/a mit Gewinnen verrechnet werden können, es steht nicht drin das Einnahmen nicht mit Ausgaben verrechnet werden können. Wenn Du eine Option für 10k€ kaufst und dann für 10k€ verkaufst ist kein Gewinn/Verlust entstanden. Und wenn Du erst verkaufst für 10k€ und dann rückkaufst ist auch kein Gewinn/Verlust entstanden.

Gibts es sinnvolle Quellen im Netz die deine Sicht der Dinge bestätigen?

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Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von jf2 - 05.04.2020, 22:47
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47

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