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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Natuerlich kannst du auswandern und deutscher Staatsbuerger bleiben - es gibt ja genug Deutsche im Ausland.

Du musst dir allerdings ueber die Definitionen klar sein. Auf die 183 Tageregelung sollte man sich nicht versteifen - dein Lebensmittelpunk ist relevant.
Ist dieser in Deutschland bist du unbeschraenkt steuerplichtig - dazu musst du im Extremfall nicht einmal im betreffendem Jahr in D gewesen sein.
Ist dein Lebensmittelpunkt ausserhalb Deutschlands will der deutsche Fiskus von dir nichts - du bist aber in Deutschland beschraenkt steuerplichtig (Einkuenfte in D sind zu versteuern).

Du hast (relativ offensichtlich) offiziell keinen Lebensmittelpunkt wenn du z.B. keine Wohnung unterhaeltst, kein Auto auf dich angemeldet ist, deine Frau und Kinder (falls vorhanden und nicht geschieden) nicht in D leben und du 2 x fuer 4 Wochen im Jahr deine Eltern besuchst...bei laengerem Aufenthalt kommt irgenwann halt die Grauzone..

Also entweder ist dein Lebensmittelpunkt klar ausserhalb Ds oder eben nicht - die Probleme (siehe Becker) kommen in den Grauzonen...


Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Ste Fan - 19.01.2020, 13:04
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47

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