(14.01.2020, 15:46)Guhu schrieb: Wo soll das stehen? Das einschlägige Gesetz dazu ist §6 (1) AStG i. V. mit §17 1 EStG und da ist von einer Mindestquote von 1% an der Kapitalgesellschaft die Rede. Das wäre schon sehr ungewöhnlich, wenn man in einem Depot mehr als 1% der gesamten Marktkapitalisierung einer AG hält.
Es geht nur um die aufgelaufene Gewinnversteuerung - Abgeltungssteuer.