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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Die Argumentation sollte im Minimalfall identisch sein zu den schon gefallenen Entscheidungen gegen den Ausschluß der Verlustverrechnung von Totalverlusten bei Hebelprodukten die ja schon erfolgten. Wobei es ja diesmal noch krasser ist, es geht ja um jegliche Verluste aus Terminmarkt-Geschäften, nicht nur aus Totalverlusten. Das man 10.000€ anrechnen und den Rest vortragen kann sollte da unerheblich sein da bei einem normalen Tradevolumen die Verluste niemals abgetragen werden können. Ich glaube nicht das das Gesetz in der Form überlebt aber ich glaube das eine höchstrichterliche Entscheidung (BFH-Urteil) in diesem Jahr nicht zu erwarten ist (und sicher auch in 2021 nicht). Das heißt mit Abwarten ist nix gewonnen.

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Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von jf2 - 13.01.2020, 21:20
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47

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