(10.01.2020, 20:56)Mr. Winterbottom schrieb: Danke, hab ich schon unterschrieben. Das bringt aber nichts. Traurigerweise werden nur erfolgreiche Klagen was bewirken. Einsicht wird es an dieser Adresse nicht geben.
Genau so siehts aus und deshalb empfinde ich die Aufregung an allen möglichen Stellen im Internet als gut. Wenn man sich an die Vergangenheit erinnert ist es ja so das das BMF nicht mal davor zurückschreckt richterliche Urteile zu ignorieren. Und sie haben auch ganz offen verkündet: Wenn uns die Rechtssprechung dazu zwingt von unseren verückten Vorstellungen abzurücken dann werden wir die Gesetze so ändern das die Gerichte unseren Vorstellungen folgen müssen.
Wenn man zurückdenkt an die Geschichte das man Totalverluste aus gehebelten Produkten nicht mehr anrechnen durfte so hat es eine erhebliche Zeit gedauert bis die Sache endgültig im Sinne der Steuerzahler geregelt wurde. Das hat immerhin so lang gedauert das die Finanzindustrie die "provisorische" Lösung ersann wertlose Hebelprodukte mit 0,001€ zurückzukaufen. Das wiederum hat das BMF zeitweise als Gestaltungsmißbrauch betrachtet und erst mit höchster Rechtssprechung (BFH-Urteil) konnte der Spuk beendet werden. Nur um jetzt in einer neuen Variante wieder auf zu erstehen.
Natürlich sagen viele (und im Prinzip zu Recht) das diese neue Gesetzesregelung keinen Bestand haben kann weil eine völlig unverhältnismäßige Besteuerung erfolgt. Aber die Vergangenheit lehrt eben auch das das BMF so etwas knallhart durchzieht und es viele Jahre dauern kann so etwas gerichtlich wieder einzufangen.
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