Ja, das ist möglich. Wenn du eine GmbH machst und beherrschender Gesellschafter/Geschäftsführer bist, dann kannst Du Dich von der Soz_Vers. befreien lassen.
Du kannst auch eine UG aufmachen.
Beim Lohn ist im Prinzip "nur" das Problem, dass die variablen Bestandteile (Tantieme) einen gewissen Rahmen nicht überschreiten dürfen.
Du kannst die GmbH aber im Prinzip so +-0 fahren.
Beim Gehalt hast Du dann ganz normale Steuern.
Overhead:
- Buchführung, Steuerkleräung der GmbH, Lohnabrechnung
- ggf. Steuern auf den Gewinn der GmbH
- IHK-Beitrag
Vorteile:
- alle Kosten sind abzugsfähig.
- wenn Du auch noch normale Umsätze hinbekommst (Beratung?) mit Mehrwertsteuer, dann kannst Du die Vorsteuer ziehen.
Du kannst auch eine UG aufmachen.
Beim Lohn ist im Prinzip "nur" das Problem, dass die variablen Bestandteile (Tantieme) einen gewissen Rahmen nicht überschreiten dürfen.
Du kannst die GmbH aber im Prinzip so +-0 fahren.
Beim Gehalt hast Du dann ganz normale Steuern.
Overhead:
- Buchführung, Steuerkleräung der GmbH, Lohnabrechnung
- ggf. Steuern auf den Gewinn der GmbH
- IHK-Beitrag
Vorteile:
- alle Kosten sind abzugsfähig.
- wenn Du auch noch normale Umsätze hinbekommst (Beratung?) mit Mehrwertsteuer, dann kannst Du die Vorsteuer ziehen.