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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
#87
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(03.01.2020, 02:00)Guhu schrieb: .. ?? das Gesetz ist beschlossen (war ja Ziffer 1) deine oben zitierte Entschließung ist nicht beschlossen worden.

Das ist schon klar... Wink


Aber wieso ist die 2. Entschliessung abgelehnt worden (Minderheit dafür -> also Entschliessung nicht gefasst)?

(02.01.2020, 22:08)boersenkater schrieb: B
2. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat ferner, folgende Entschließung zu fassen:

Die Zielsetzung des vorliegenden Gesetzes besteht darin, Steuervermeidungspraktiken und die Verlagerung von Gewinnen
möglichst rasch zu identifizieren und Maßnahmen ergreifen zu können, um die Erosion des Steuersubstrats in Deutschland
zu verhindern.

= Ziel des verabschiedeten Gesetzes ist die Verhinderung von Steuerbetrug und Steuervermeidung



Durch die Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen erhalten die Steuerbehörden
Informationen über als relevant eingestufte Steuergestaltungen. Diese Informationen versetzen den Gesetzgeber und
die zuständigen Finanzbehörden in die Lage, ungewollte Gestaltungsspielräume im internationalen Kontext zügig zu schließen.

= Durch die Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen ergibt 
sich mehr Transparenz um entsprechendes erkennen und dann gesetzlich gegensteuern zu können



Der Bundesrat stellt fest, dass Steuergestaltungen nicht auf grenzüberschreitende Sachverhalte beschränkt sind, sondern auch
im nationalen Kontext auftreten. Auch rein nationale Steuergestaltungen widersprechen den Grundsätzen steuerlicher Gerechtigkeit,
wenn vom Gesetzgeber nicht vorgesehene Gestaltungsmöglichkeiten zur Erzielung steuerlicher Vorteile genutzt werden.

= Nicht nur grenzüberschreitende Steuergestaltungsmöglichkeiten führen zu Steuerbetrug und Steuervermeidung
sondern auch rein nationale Steuergestaltungsmöglichkeiten!


Nach Auffassung des Bundesrates ist es zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken und zur Förderung der Steuergerechtigkeit
notwendig, dass auch rein nationale Steuergestaltungen angezeigt werden müssen und der Gesetzgeber auf diese Weise rasch
Gegenmaßnahmen ergreifen kann.

= Auch rein nationale Steuergestaltungen sollen angezeigt werden müssen um Steuerbetrug und Steuervermeidung
zu verhindern



Der Bundesrat spricht sich deshalb mit Nachdruck dafür aus, zügig auch die gesetzlichen Grundlagen für eine Pflicht zur Anzeige nationaler
Steuergestaltungen zu schaffen.

= abgelehnt (Minderheit dafür -> also Entschliessung nicht gefasst)!

Das diese Entschliessung im Grunde abgelehnt worden ist, bedeutet doch eigentlich das rein nationale Steuergestaltungen
nicht angezeigt und nicht transparenter werden sollen -> anders gesagt ->  Steuerbetrug und Steuervermeidung auf nationaler
Ebene sollen nicht leichter erkannt und gesetzlich schnell verhindert werden können.

Oder ist meine Interpretation da falsch?

__________________


Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von boersenkater - 03.01.2020, 15:16
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47

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