(02.01.2020, 19:14)boersenkater schrieb: Das Gesetz als ganzes heißt ->
Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen
(also irgendwie doch schon wegen cum-ex und Umsatzsteuerkarusselle?)
Für mich passt der uns betreffende Passus zum §20 da eigentlich nicht rein...
Was hat das bei Privatanlegern mit grenzüberschreitender Steuergestaltung zu tun
wenn ich bei Termingeschäften nur noch 10.000 Euro Verluste anrechnen kann und
dann Steuern für Gewinne zahlen muss die so gar nicht vorhanden sind?
Ich mache ja keine gezielten Verluste um irgendwas zu gestalten.
Ich mache Gewinne und Verluste und zahle am Ende Steuern für das was übrig bleibt.
Interessant finde ich das die Ausschussempfehlung Ziffer 2 keine Mehrheit hatte.
Was doch eigentlich ein Widerspruch in sich ist oder nicht?
Aufgrund der Ausschussempfehlung habe ich das auch nicht mehr richtig weiter verfolgt - frei nach dem Motto: Das geht eh nicht durch!
Welch Irrtum!