(31.12.2019, 12:36)qqqq4 schrieb: Ich fasse zusammen:
Bis 2019 für Optionen
Kaufpreis - Verkaufspreis >>>> wernn Verlust : steuerlich geltend
Kaufpreis - 0 (Verfallen) >>>> Verlust : steuerlich geltend
Ab 2020 Optionen
Kaufpreis- Verkaupreis >>>> wenn Verlust : steuerlich geltend
Kaufpreis- 0 ( Verfallen) >>>>> Verlust : steuerlich nicht geltend.
So habe ich verstanden.
Ich nehme an da liegst Du falsch. Ich verweise mal auf folgendes Video mit einem Steuerberater (Herr Konewka) der sich seit mehreren Jahren speziell auch mit Terminmarktgeschäften beschäftigt (da er auch selber handelt und mittlerweile eine menge Mandanten mit dem Thema hat).
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