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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
#23
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(31.12.2019, 12:18)Mr. Winterbottom schrieb: Was genau betrifft Dich, wenn ich fragen darf? Ich mache ja auch Optionen und Spreads.
Bei Spreads könne ich mir vorstellen, dass es problematisch werden kann. Da hat man ja immer eine verkaufte und eine gekaufte Position. Sprich jede Position generiert einen Verlust und einen Gewinn. Ich vermute mal, wenn die 10K aus den verkauften longs voll sind, wird man sich was überlegen müssen?
Das perfide ist ja: Die Longs im Spread sind ja die "Versicherung" und wenn man fürs versichern bestraft wird ist das schon ein bisschen dämlich...


Naja, das Ding ist ja das es diesmal nicht nur um Totalverluste geht (auch das betrifft mich z.B. bei meinen Währungsabsicherungen oder wenn mal ein Long Call richtig schlecht läuft) sondern das es um Verluste überhaupt geht. Das betrifft also alle möglichen Optionsgeschäfte (also auch einen Short-Put der mal nicht in die richtige Richtung läuft und am (mentalen) Stop geschlossen wird als auch z.B. langlaufende Future-Positionen die selbst wenn sie am Ende im Gewinn liegen im Laufe der Zeit aber mehrfach gerollt werden und dabei jedes mal wieder bei +-0 starten (damit meine ich den Kaufzeitpunkt des Futures wo noch kein Verlust/Gewinn da ist) und nicht zwangsläufig im Gewinn sondern auch im Verlust gerollt werden können. Das ganze summiert sich bei mir zu mittleren 6-stelligen Beträgen (denen ja auch entsprechende 6-stellige Gewinne gegenüber stehen), das heißt ich müßte nach Abzug von 10.000€ dann einen 6-stelligen Betrag als Gewinn versteuern der aber garnicht angefallen ist.

Keine Ahnung ob die Beschreibung jetzt anschaulich war aber wenn nicht dann nehmt das Beispiel aus dem Video von Konewka wo jemand Optionspreads handelt und bei 4000€ Gewinn 24000€ Steuer zahlen muß.

Ich hab mal kurz einen Blick auf meinen Jahreskontoauszug geworfen, da stehen im Verlust geschlossenen Positionen mit Verlusten von rund 200.000€ drauf, das macht dann die geringe Extrasteuer vom 190.000*0,2625=49.875€

Ich fürchte ich wäre erheblich betroffen  Irony


Edit: Eine weitere Implikation wäre dann das ich nun für 19 Jahre einen Verlustvortrag von 10000€/a hätte, nur 2 Jahre später würde der Verlustvortrag schon weit über meine lebzeit hinausreichen, kann ich den vererben?  Rolleyes

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Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von jf2 - 31.12.2019, 12:39
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47

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