(31.12.2019, 12:01)Fundamentalist schrieb: Zurück zum Thema:
Würde mir da jetzt erstmal keine große Gedanken über den Gesetzestext machen.
Der scholzsche Schildbürgerstreich, der seine Ursache darin zu haben scheint,
dass seine vorherigen Hirnlosigkeiten nicht mehrheitsfähig waren, wird einer Überprüfung durch die Finanzgerichte nicht standhalten.
Ist halt wieder mal ne Beschäftigungstherapie für Steuerberater, Steueranwälte,
und Gerichte.
Das sehe ich ähnlich, schließlich sind die mit der Schnapsidee verfallende Optionen (und Optionsscheine, KO-Zertis etc.) nicht anrechnen zu dürfen auch nicht durchgekommen. Allerdings hat das viele Jahre gedauert so das sich die Banke die Sachen mit dem Restwert von 0,001€ pro Scheinchen haben einfallen lassen und selbst das wurde dann ne Weile wohl als Gestaltungsmißbrauch nicht anerkannt. Seit 2017 aber herrscht ja wieder Rechtssicherheit, bis dann zum 01.01.2021 der selbe Quatsch in abgewandelter Form (die 10000€/Jahr Variante) in Kraft tritt.
Da meine Börsengeschäfte (neben einem "Berg" Dividendenaktien) ausschließlich aus Futures- und Optionenhandel besteht muß ich das Ding allerdings mehr als ernst nehmen und werde mich nicht auf eine Entscheidung von Gerichten verlassen können weil es für mich nicht besonders wahrscheinlich ist das die innerhalb von 12 Monaten das abwenden.
__________________
Unfassbar: CDU will Art. 13 Abstimmung vorziehen! #NieMehrCDU
Artikel 13: Axel Voss überlegt Youtube zu verbieten #NieMehrCDU
Artikel 13: Axel Voss überlegt Youtube zu verbieten #NieMehrCDU