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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
#16
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

[quote pid='48452' dateline='1577784594']
Tup

Wer sich zu intelligent fühlt, um in die Politik zu gehen,
darf sich nicht wundern,
wenn er von lauter Deppen regiert wird! Biggrin
[/quote]

Ich käme gar nicht in diese Position, selbst wenn ich wählen lassen würde. Ich habe eine andere Meinung wie die Parteiführung und darum bin ich einfach per Default raus. Das ist das "Wunder" der repräsentativen Demokratie. Während dieses System die Inkompetenz fördert, fördert das interne Aufstiegssystem den Status Quo (Was ja nicht unbedingt schlecht sein muss) - In Zeiten wo aber Wandel gebraucht wird, verliert diese Methode.

Und zum Topic:
Ich sehe da kein Problem drin, ich lasse keine Long Optionen verfallen. Es kostet mich 2$ und dann sind die wieder an den MM verkauft und somit kein "wertloses Wirtschaftsgut", wie im Gesetz beschrieben. Und die 10K Vortrag soll dann der Steuerberater lösen - Sofern hier jemand ist, den das betrifft.
Zur Not halt irgendein Firmenkonstrukt, sollte man mal in die Lage kommen...  Ich sehe da nur höhere Steuerberatungskosten auf einen zu kommen und die kann man richtig gut absetzen Wink


Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Mr. Winterbottom - 31.12.2019, 11:55
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47

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