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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Ich will mal noch ein anderes Thema aufgreifen, solange es noch möglich ist.

Wir hatten ja vor ein paar Jahren vermutet, dass die vielen Einsprüche die Finanzämter überlasten werden. Es ist offensichtlich nicht passiert. Warum?

Es wird die 20K-Grenze sein. Viele bleiben drunter oder stimmen ihr Trading darauf ab. Ich bleibe selber deutlichst drunter.

Nun gibts Leute, die machen jedes Jahr Gewinne mit TG, die sind dann nicht beschwert, kein Einspruch möglich. Aber die Mehrheit wird Verluste machen. Diese Verluste wandern aber in den Sondertopf, werden nicht verrechnet, bei vielen nie.

Auch ihr seid beschwert. Aber viele werden dennoch keinen Einspruch einlegen. Ist zu mühselig, habe ich noch nie gemacht, bei Aktien ist es ja auch so, mache eh bald Gewinn usw

Das hat die Verwaltung "gerettet" und unser Anliegen verzögert.

Viele wissen vielleicht auch weiterhin nix vom Thema. Denken halt, das ist nun wie bei Aktien, alles o.k.

Konkrete Zahlen haben wir aber nicht, Frau Hessel vom BMF will ja nicht liefern.


Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von minenfuchs - 25.03.2024, 09:59

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