RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 24.03.2024, 17:16 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.03.2024, 17:17 von minenfuchs.)
Tatsächlich ist es halt so. Wenn "unter dem Radar bleiben" richtig wäre, dürfte es diesen Thread nicht geben. Ihr hättet nicht so viel posten dürfen. Über 400.000 Abrufe - ist für unter dem Radar eine Katastrophe.