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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Die Grünen wurden hier zu der Verlustverrechnung von Termingeschäften befragt. Dass man die Termingeschäfte den Institutionellen überlassen möchte, ist Wunsch der CDU/CSU und SPD. Die Grünen wollen es insb. gleich behandeln, also in die Einkommensbesteuerung aufnehmen:

Frage:

Zitat:Stehen die Grünen für die Aufrechterhaltung der Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte bei Privatpersonen und mit welcher Begründung?

Sehr geehrte Frau Beck,
mit § 20 Abs. 6 Satz 5 EstG wird die Verrechnung von Verlusten aus Termingeschäften auf 20k€ beschränkt. In meinem Fall hat das, aus Dummheit/Unkenntnis dieser Regelung, zur Folge, dass ich, bei realisierten Gewinnen von 5k€, Steuern in Höhe von 10k€ für das Jahr 2022 nachzahlen muss und für das Jahr 2023ff zudem Steuervorauszahlungen von mehr als der Hälfte meines Gehalts gefordert werden.
Die noch nicht verrechneten Verluste von ca. 30k€ liegen nun in einem Verrechnungstopf der nur mit Gewinnen aus Termingeschäften abgebaut werden kann. Wenn ich nun also vernünftigerweise den Handel mit diesen Produkten einstelle, werde ich diesen Verlust nie ausgleichen können und die Steuerzahlung von 10k€, die bei kompletter Verrechnung eher 2k€ hätte betragen müssen, ist durch nichts auszugleichen.
Was ist der Zweck dieser Regelung?
Wieso gilt sie nicht für Optionsscheine, deren Preise von einzelnen Banken gesetzt und die nicht am offenen Markt gehandelt werden?
Antwort:


Zitat:Sehr geehrter Herr K.,

die von Ihnen angesprochene Verlustbeschränkung des Einkommensteuergesetzes wurde seinerzeit von Union und SPD beschlossen, nicht von uns. Der Bundesfinanzhof hatte die Sichtweise der damaligen Bundesregierung, wonach Totalverluste aus Termingeschäften nicht dem steuerbaren Bereich zuzurechnen sind, nicht anerkannt. Um die Auswirkungen dieser Rechtsprechung zu begrenzen, einigten sich Union und SPD auf die beschränkte Verlustverrechnung - auch mit dem Ziel, den spekulativen Finanzmarkthandel einzudämmen. Wir haben der Einführung dieser Regelung seinerzeit nicht zugestimmt und uns enthalten, weil auch wir hiergegen ernsthafte Bedenken hatten.
Grundsätzlich teilen wir Grüne zwar das Ziel, Spekulationen am Finanzmarkt einzudämmen. Allerdings soll dies für alle Marktakteure gelten und nicht nur für Privatanleger*innen. Die Einführung dieser Regelung zeigt, dass die Abgeltungsteuer an vielen Stellen ungerecht wirkt. Aus diesem Grund setzen wir Grüne uns seit langem dafür ein, die Abgeltungsteuer abzuschaffen und Kapitalerträge wieder im normalen Besteuerungsverfahren zu erheben. In einer umfassenderen Reform könnten so die von Ihnen angeführten und viele weitere Ungerechtigkeiten behoben werden. Leider konnten wir uns mit der Forderung im Rahmen der Koalitionsverhandlungen innerhalb der Ampel-Regierung nicht durchsetzen....
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile...haefte-bei

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Kinder wollen nicht wie Fässer gefüllt, sondern wie Fackeln entzündet werden.


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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von saphir - 24.03.2024, 11:38

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