RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 23.03.2024, 19:36 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.03.2024, 19:36 von minenfuchs.)
Über das Argument "Staatsfinanzen" mache ich mir beim BVerfG weniger Sorgen. Das spielte aber beim ZuFinG eine Rolle, wie Anja Schulz mal schrieb. Wobei die aber nur grob schätzen und gar keine genauen Zahlen haben.
Lenkungswirkung ist gefährlicher, weil das BVerfG und/oder BFH immer mal von den "gefährlichen" TG geschrieben haben. Das werden die aufgreifen. Deshalb brauchts da besonders viel Stoff.
Stoff, denn BR, FDP und Union leider nie bei den Abschaffungsbemühungen investierten. Hätte man Prof. Drüen beauftragt, eine große Studie zur Bindingsteuer vorzulegen, gern ein paar Hundert Seiten und das dann vorgelegt, wäre die Ablehnung schwerer gewesen.
Denn dann hätte es gehießen:
Die SPD beharrt auf einem sicher verfassungswidrigen Gesetz. Wieso eigentlich?
Lenkungswirkung ist gefährlicher, weil das BVerfG und/oder BFH immer mal von den "gefährlichen" TG geschrieben haben. Das werden die aufgreifen. Deshalb brauchts da besonders viel Stoff.
Stoff, denn BR, FDP und Union leider nie bei den Abschaffungsbemühungen investierten. Hätte man Prof. Drüen beauftragt, eine große Studie zur Bindingsteuer vorzulegen, gern ein paar Hundert Seiten und das dann vorgelegt, wäre die Ablehnung schwerer gewesen.
Denn dann hätte es gehießen:
Die SPD beharrt auf einem sicher verfassungswidrigen Gesetz. Wieso eigentlich?