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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(23.03.2024, 15:43)pjf schrieb: Also ich hab hier ein reales Problem.

Hab leider nicht wie der boersenkater meinen Handel eingestellt und leide erheblich unter den Folgen.
War einfach der Meinung, so ein Schwachsinn kann nicht sein. Kann er offenkundig doch.
Ok, mein Fehler, ist hier nicht zu diskutieren.

Nu kommt minenfuchs neu hier. Infos sind topp! Danke dafür. Sind in meinen Widerspruch eingeflossen.

Aber  im Schlepptau ne ganze Menge von ja-minenfuchs-ist-toll-aber-DDR2.0 Leuten neu hier. Und hintendran 
ne Story von SPD und Enteignen und so weiter.

Und jetzt habe ich einfach mein Problem. Wenn irgendwer dieser - sagen wir mal neutral -
Leuten Gehör findet, ist das Thema Bindingsteuer sofort auf der "ach da sind ja die Verschwörer"
Liste. Also ganz hart formuliert, wenn ein BVg Richter das Buch "DDR 2.0 liest" ist das 
Urteil gegen mich entschieden und zwar negativ. Wird er zum Glück nicht, aber man weiß nie.

In der Praxis wird es um ganz andere Dinge gehen. Welches Recht ist wichtiger? 
Kann das Gesetzt gelten, weil xyz? Und so ein Kram. 

Blauäubiges Zeug wie "SPD=Sozi" spielt da *keine* Rolle, deshalb ist das beharren darauf und
sich quasi religiös dafür ereifern weder hilfreich, schlimmer sogar kontraproduktiv.

Der einzige Ansatz, der in meinen Augen taugt ist: Ok, das Gesetz erlaubt ja der Verlustausgleich,
damit zu kontern "ja, aber in der Praxis ist er nicht vorhanden, weil er nur bei den Kleinstanlegern
greift". Ich brucuhe 100 Jahre um das aufzuarbeiten, usw.

Eine Argumentation "die SPD will die DDR 2.0", sorry die schadet mir und meinem
Einspruch und damit meinem Geld. Ihr macht damit meine Kohle weg. Für immer.

Bleibt bitte bei der Sache, geht zum demonstirieren gegen Bindig auf die Strasse, aber
beeinflusst die Richter nicht mit Verschwörungsscheiß. Was Binding will oder wollte
ist *heute* so was von egal. Das Gesetz ist da, nun muss es aus der Welt. Warum es
da ist, *ist jetzt egal*.

Hört hier einfach auf. Bis auf die Infos von minenfuchs, die sind gut.

 Ach ja, seufz. Erst die Kohle weg und dann in einem Boot mit Verschwörungstheoretikern.

Neee.

Erst bist du zu naiv, handelst weiter und jetzt willst du andere belehren, die das alles von Anfang an richtig interpretiert haben???? Ich hoffe doch, du hast dich in der Zwischenzeit weitergebildet und belehrst uns nicht aufgrund deines Wissenstandes von damals. Ansonsten wissen wir ja, wo wir enden, wenn wir auf deine Belehrungen hören.

Ich sage dir, wie es läuft: Das bundesverfassungsgericht muss abwegen: objektives Nettoprinzip vs. lenkunswirkung/Staatsfinanzierung. Glaubst du dafür gibt es ein physikalisches Gesetz oder ist das doch eher subjektives Empfinden? D.h. wie groß ist die Lenkungswirkung und der Ertrag für den Staat vs. wie groß ist der Schaden (Auswirkung auf andere Gesetze) im Steurrecht, wenn man das objektive Nettoprinzip sprengt. Natürlich spielt SPD=Sozi eine Rolle, weil die SPD, die für Binding zuständige Berichterstatterin ernannt hat.


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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von lulumeon - 23.03.2024, 18:43

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