RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 21.03.2024, 13:27 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.03.2024, 13:29 von minenfuchs.)
Mal noch ein Hinweis zu Buch und Webseite. Wir haben gesehen, wie schnell das Wiki verschwand.
Natürlich kann auch gegen das Buch und die Webseite vorgegangen werden. Und ich glaube nicht, dass die Autoren große Abmahnrisiken eingehen werden. Das wäre wie uneingeschränktes Trading trotz Bindingsteuer und auf das BVerfG hoffen, sehr riskant.
Also kauft lieber das Buch rechtzeitig und lest die Webseite. Nix ist auf ewig sicher.
Natürlich kann auch gegen das Buch und die Webseite vorgegangen werden. Und ich glaube nicht, dass die Autoren große Abmahnrisiken eingehen werden. Das wäre wie uneingeschränktes Trading trotz Bindingsteuer und auf das BVerfG hoffen, sehr riskant.
Also kauft lieber das Buch rechtzeitig und lest die Webseite. Nix ist auf ewig sicher.