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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(20.03.2024, 14:56)chris-trader schrieb: Müssen Zocker sein, die nicht traden können und dann woanders den Schuldigen suchen.

(20.03.2024, 14:58)Lolo schrieb: Emeuv, du bist kein daytrader. Verluste kannst du in beliebiger Höhe in jeder Marktsituation machen. Du musst nur mit deiner Einschätzung zur Kursentwicklung falsch liegen, das reicht. Und dann gibt es ja noch einiges andere als den DAX...


Das ist ein anderes Thema - aber ich behaupte mal das es da draussen viele Trader gibt,
bzw. sich als solche sehen, die tatsächlich nur zocken. Rot oder schwarz - laufen lassen,
Verluste irgendwann, irgendwo begrenzen. Gewinner länger laufen lassen. Kann funktionieren -
produziert aber auch viele Verluste. Mit der VVB ist so ein Geschäftsmodell praktisch tot.

Ob man nur als Daytrader Verluste in beliebiger Höhe in jeder Marktsituation macht wage
ich zu bezweifeln. Mich würde es nicht wundern wenn die Polemiker hier gar nichts mit
Daytrading am Hut haben.

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Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von boersenkater - 20.03.2024, 17:28

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