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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Im Internet kann jeder alles über seine Motivation behaupten. Für mich ist das Antifa-Gebrüll eines Alt-Linken, der eben an seinen ideologischen Träumereien hängt, was für ihn mehr wert ist als Börsenhandel.

Gut, nicht alle Putinversteher sind Putinfans, um mal eine Analogie zu benennen. Mützenich ist für mich aber ein Fan, kein Appeaser a la Chamberlain.

https://m.faz.net/aktuell/feuilleton/deb...94981.html

Und so gibt's auch bei Binding Appeaser. Die tatsächlich denken, wenn man sich höchst lieb, unterwürfig und unsichtbar verhält, dann verschwindet die Bindingsteuer von ganz alleine.

Sowas funktioniert nicht, es ist nur Wunschglaube, bei Binding und bei Putin.

Nehmen wir mal an, Binding würde überall als korrektes, aber leicht unangenehmes Gesetz beschrieben. Das wirkt auf alle, auch Richter und Finanzbeamte. Dann wird's gar keine BVerfG-Vorlage geben. Und selbst wenn's ein BVerfG-Urteil irgendwann gibt. Die Politik kann das quasi negieren, wenn sie es will. Und dass es Binding überhaupt gibt zeigt ja, zu was die Linken fähig sind.

Ohne politische Änderung bleibt Binding und kommt irgendwann Superbinding.


Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von minenfuchs - 20.03.2024, 11:43

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