RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 13.03.2024, 13:12 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.03.2024, 13:29 von lugorrr.)
In der heute veröffentlichten Vorschau des Bundesverfassungsgerichtes für das Jahr 2024
findet sich kein Hinweis auf das Verfahren mit dem Az. 2 BvL 3/21 (welches wohl mit diesem Verfahren (Az. VIII R 11/18) beim BFH in Verbindung steht).
Das heißt doch, dass wir uns dieses Jahr um eine entsprechende Entscheidung bzgl. der Binding-Steuer wohl ebenfalls keine Gedanken machen müssen?
P.S.
Das in diesem Zusammenhang häufig zitierte Verfahren mit dem Az. VIII B 113/23 beim BFH kann ich nicht auf offiziellen Seiten (z.B. des BFHs) finden. Hat da jemand was?
findet sich kein Hinweis auf das Verfahren mit dem Az. 2 BvL 3/21 (welches wohl mit diesem Verfahren (Az. VIII R 11/18) beim BFH in Verbindung steht).
Code:
Az. 2 BvL 3/21:
Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung, ob § 20 Absatz 6 Satz 5 Einkommensteuergesetz in der Fassung des Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 vom 14. August 2007 (BGBl I, S. 1912) insoweit mit Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz vereinbar ist, als Verluste aus der Veräußerung von Aktien nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden dürfen (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 17. November 2020 - VIII R 11/18 -).
Das heißt doch, dass wir uns dieses Jahr um eine entsprechende Entscheidung bzgl. der Binding-Steuer wohl ebenfalls keine Gedanken machen müssen?
P.S.
Das in diesem Zusammenhang häufig zitierte Verfahren mit dem Az. VIII B 113/23 beim BFH kann ich nicht auf offiziellen Seiten (z.B. des BFHs) finden. Hat da jemand was?