Bzgl. Art 12 und 14 GG ist die Sache unklarer als bei Art 3. Ich will diese Früchte aber nicht einfach liegen lassen. Es geht hier tatsächlich um Begrifflichkeiten, also fällt Trading überhaupt unter das Berufsverbot, ist der Eingriff weitgehend genug dafür. Und beim Vermögen, ist Binding wirklich "genügend" Kapitalvernichtung.
Ich meine ja und habe das in Epizentrums Fall auch verteidigt. Es braucht aber mehr Zeit als ich jetzt habe, um das hier seitenfüllend auszuformulieten. Aber kommt noch, keine Angst.
Ich meine ja und habe das in Epizentrums Fall auch verteidigt. Es braucht aber mehr Zeit als ich jetzt habe, um das hier seitenfüllend auszuformulieten. Aber kommt noch, keine Angst.