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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(09.03.2024, 10:55)p_houso schrieb: Da der Trader auf jedem Broker eine 20.000 Verlustverrechnungsbeschränkung hat, handelt er mit "n x 20.000" Verlustverrechnungsbeschränkungen insgesamt.

Aber das Finanzamt verrechnet mit "1 x 20.000" und wird daher Extra Geld wollen ... und Abracadabra ... Überschuldungen.

Taschenrechner nutzen bevor man Pro-Binding argumentiert. (Bleistift und Papier geht auch)

Nach Ende der Übergangsregelung 2022 verrechnet kein einziger in Deutschland ansässiger Broker mehr Verluste aus Termingeschäften mit Gewinnen aus Termingeschäften aus eben diesem Grunde, weil er nicht weiß, wo der Kunde sonst noch alles Brokerkonten hat, wo er Termingeschäfte betreibt. So steht es auch praktisch überall in den Geschäftsbedingungen. Es wird stets nur von Gewinntrades die Abgeltungsteuer abgezogen und einbehalten. Die Verlusttrades muß der Kunde im Rahmen seiner Steuererklärung geltend machen. Nur mal als Auszug - pars pro toto (wenn Sie das verstehen) - die Bedingungen der Consorsbank, zu finden unter https://wissen.consorsbank.de/t5/H%C3%A4...a-p/105539 :

Zitat:Werden Verluste bei der Consorsbank automatisch verrechnet?
Ja, wenn Sie Verluste machen, werden diese automatisch mit Gewinnen verrechnet. Nicht verrechnete Verluste verbleiben im Verlustverrechnungstopf und werden in das nächste Jahr übernommen.
Ausgenommen sind Verluste aus Termingeschäften und wertlosen Wirtschaftsgütern. Diese können nur über die Steuerveranlagung im Rahmen der gesetzlichen Regelungen geltend gemacht werden.

Meine Empfehlung an Sie:

Taschenrechner nutzen und Bedingungen der Broker durchlesen, bevor man hier den Mund aufreißt und unrichtige Behauptungen in die Welt setzt, die einer praktischen Überprüfung nicht standhalten. Wenn Sie der Taschenrechner und Dr. Google überfordern sollten, gehen auch Bleistift und Papier und Briefpost, um sich die Geschäftsbedingungen der Broker zuschicken zu lassen.

(09.03.2024, 10:55)p_houso schrieb: Die Mathematikstunde schenke ich Ihnen: kostenlos. So groszügig wie der Lothar bin ich

Die Google-Suchstunde schenke ich Ihnen: kostenlos. So großzügig bin ich. Tup


(09.03.2024, 10:55)p_houso schrieb: Es ist unglaublich, dass es in 2024 noch Menschen gibt, die Pro-Binding sind und die Implikationen für die Zukunft nicht verstehen (oder verstehen wollen).

Es ist unglaublich. daß es in 2024 noch Menschen gibt, die nicht einmal die Praxis der Banken und Broker kennen, nicht die Bedeutung des Wortes "Advocatus Diaboli" verstehen und nicht Google benutzen können. Das ist so unglaublich, daß es eigentlich gar nicht sein kann. Wenn Ihr Buch ebenso unqualifiziert ist wie Ihre Falschdarstellungen hier, dann Gute Nacht! Surprise


Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Speculatius - 09.03.2024, 12:14

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